ORP-Prävention für Feuerwehrleute
Feuerwehrleute sind nicht von der sogenannten PRL oder beruflichen Risikoprävention ausgenommen. Obwohl es keine spezifischen Rechtsvorschriften gibt, gibt es bestimmte Risikosituationen, in denen das Gesetz 17/2015 vom 9. Juli über das nationale Zivilschutzsystem zum Tragen kommt. Was besagt diese Verordnung?